SCHAKA-Camps

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AGB

1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung für ein Angebot der SCHAKA-Tour (nachstehend Veranstalter genannt) bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung, die via Mail oder Post zugesandt wird, zustande.

2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.schaka-fussballcamps.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

3. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballcamp/Torwartcamp in einem Zeitraum bis 12 Tage vor Veranstaltungsbeginn, kann der Veranstalter nicht mehr für das Ausrüstungspaket zum Camp garantieren.

4. Bezahlung
Mit Vertragsschluss und Erhalt der Teilnahmebestätigung ist der Platz reserviert und der Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig. Bei ausgebuchten Fußballcamps/Torwartcamps entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen und der Eingang der Zahlung über die Vergabe der Plätze.

5. Rücktritt
1. Bei einem Rücktritt der Teilnahme von einem Fußballcamp/Torwartcamp, das ohne Übernachtung ausgeschrieben war, wird dem Teilnehmer die bestellte Ausrüstung zugesandt und zudem 30% der bezahlten Teilnahmegebühr erstattet.

2. Fußballcamps/Torwartcamps mit Übernachtung Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Veranstalter gemäß § 651h Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro
angemeldeten Teilnehmer bei Fußballcamps/Torwartcamps, die mit Übernachtung ausgeschrieben sind:

  • bis zum 35ten Tag vor Beginn der Veranstaltung 25% der Auftragssumme
  • bis zum 22ten Tag vor Beginn der Veranstaltung 40% der Auftragssumme
  • bis zum 10ten Tag vor Beginn der Veranstaltung 50% der Auftragssumme
  • ab 9tem Tag vor Beginn der Veranstaltung 100% der Auftragssumme.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

b) Bis 2 Wochen vor einem Fußballcamp/Torwartcamp
Wird ein Fußballcamp/Torwartcamp vom Veranstalter mangels Erreichens der Mindestteilnehmerzahl von 32 Teilnehmern abgesagt, wird dem Kunden umgehend eine Ersatzveranstaltung angeboten, die in einer zumutbaren Entfernung von maximal 40km liegen darf. Kann der Veranstalter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die Teilnahmegebühr zurück, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 € pro angemeldete Person.

c) Andere Fristen
Dem Veranstalter bleibt es unbenommen, in Einzelfällen andere als die genannten Rücktrittsfristen festzusetzen. Diese sind dem Kunden in der Ausschreibung oder in der Bestätigung mitzuteilen.

d) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.

7. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. die gewissenhafte Vorbereitung
2. die Richtigkeit der Beschreibung
3. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

8. Datenschutz / Datenschutzerklärung
Alle Informationen über den Datenschutz unserer Kunden finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil unserer AGB und unter www.schaka-fussballcamps.de nachzulesen.

9. Beschränkung der Haftung

1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters ist auf den dreifachen Teilnahmepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers/Teilnehmerin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
2. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

10. Versicherungen
Jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

11. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Veranstalter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Veranstalter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

12. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer/innen und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr
Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Veranstalter verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden - auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken. Dies umfasst auch die Zustimmung zur Verbreitung und zur Schaustellung auf dem YouTube Kanal von SCHAKA-Tour.

13. Gerichtsstand
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Teilnehmer/die Teilnehmerin ist der Wohnsitz des Teilnehmers/der Teilnehmerin maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.

Veranstalter:
KSWD Sport GmbH
Geschäftsführer: Peter Kieras
Lindacher Weg 12
82275 Emmering

Amtsgericht München HRB: 248 665
STR-NR: 117/130/80863
Finanzamt Fürstenfeldbruck

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